"Kühe zurück auf den Kuhkamp!“

Vom Maisacker zur Blumenweide


Frühjahr 2024


25. und 26. Juli 2023: Auf dem vereinseigenen Acker "Kuhkamp" bei Billerbeck wurden drei Blänken angelegt.


18.01.2023: Landkauf "Kuhkamp-Grönebrock" rund 2,2442 ha in der Nähe von Billerbeck


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Frage: Warum kauft der NABU einen Acker?

Antwort: Um dem Münsterland ein Stück ursprüngliche heimische Kulturlandschaft, sprich extensiv

genutztes Weidegrünland mit Hecken und Weidetümpeln, zurück zu geben.

 

Das Projekt heißt Kuhkamp-Grönebrock und liegt am Ortsrand von Billerbeck. Hier kaufte der NABU Kreisverband Coesfeld im Januar 2023 mit finanzieller Unterstützung durch das Land (FöNa) eine rd. 2,2441 ha große Ackerfläche. Eigentum der Fläche ab 01.02.2023. Diese reizvolle hügelige Fläche wurde erst vor ca. 10 Jahren in Acker umgewandelt. Der Standort eignet sich aufgrund des Reliefs und der Vernässungsneigung eigentlich gar nicht für eine Ackernutzung.

Ziel des Ankaufs ist die Umwandlung des Maisackers in artenreiches Weidegrünland und

anschließende extensive Bewirtschaftung ohne Düngung und Biozidanwendung im Sinne des

Naturschutzes.

Der Kuhkamp besitzt großes Entwicklungspotential. Er liegt in einem Biotoptypenkomplex mit einem

nach § 30 BNatschG geschützen Kleingewässer, einer alten Hecke mit sehr alten Überhältern (Eiche)

und einem 5 m breiten Saumstreifen, der als Ausgleichsfläche gesichert ist (östlich angrenzend),

einer weiteren Ackerfläche, die ebenfalls in gleicher Weise extensiviert werden soll (Zusage vom

zukünftigen Eigentümer, westlich angrenzend), einer breiten Feldhecke und einer rel. jungen

Obstwiese (Ausgleichsfläche, weiter westlich angrenzend) und weiteren sehr alten

Heckenstrukturen, die den Biotopkomplex umgeben. In der Nachbarschaft befindet sich ein

Brutrevier des Steinkauzes, für den die zusätzlichen Grünlandflächen eine wertvolle Ergänzung des

Nahrungshabitates darstellen und zur Stabilisierung des Bestandes beitragen werden. Es wird

geprüft, ob im südlichen Teil der Fläche Kleingewässer angelegt werden können. Hier könnten neue

Habitate für den Laubfrosch entstehen, der in der weiteren Umgebung vorkommt.

 

Die Fläche eignet sich besonders gut für die Anlage extensiven Grünlandes, weil aufgrund der

Topographie (hügeliges Gelände) und unterschiedlicher Bodentypen ein reichhaltiges

Standorttypenmosaik vorhanden ist. Der Boden im Hauptteil der Fläche besteht aus Braunerde-

Rendzina, wo sich schnell die in den Baumbergen typische Artenkombination der artenreichen

Extensivgrünlandes einstellen dürfte. Die Fläche ist vor der Umwandlung in Acker jahrzehntelang als

Grünland genutzt worden. Die Flurbezeichnung "Kuhkamp" verweist auf die ehemals lange Tradition

der Grünlandnutzung. Die geplante extensive Grünlandnutzung trägt auch zum Schutz des Grund-

und Oberflächenwassers bei. Die Fläche liegt ca. 500 m oberhalb der Berkelquelle (FFH-Gebiet

Berkel) in der es erhebliche Probleme wegen zu den hohen Einträgen von Nitraten aus der

Landwirtschaft gibt.

 

Was sind die weiteren Arbeitsschritte?

 

In Zusammenarbeit mit dem Naturschutzzentrum des Kreises Coesfeld wollen wir vor allem über

Mahdgutübertragung für das Münsterland typisches artenreiches Extensivgrünland entwickeln und

im Vertragsnaturschutz extensiv mit Rindern beweiden.

 

Die Ackerfläche wurde im Herbst 2022 mit Grünroggen ohne Düngung und Pflanzenschutzmittel

eingesät, um die Fläche auszuhagern. Im Juni 2023 wird der Grünroggen geerntet. Bis dahin muss die

Frage geklärt sein, ob und wie im Südosten Kleingewässer angelegt werden können. Wenn das geht

und alles genehmigt ist, können wir mit dem Bau der Gewässer im August 2023 die praktischen

Maßnahmen zur Entwicklung der Artenvielfalt auf der Fläche starten. Danach ist vorgesehen, eine

Gräser-Regiosaatgutmischung einzusäen. Zunächst sollen nur Gräser eingesät werden, um schnell

eine Grasnarbe zu entwickeln. Die Anreicherung mit den ortstypischen Blütenpflanzen erfolgt dann

später durch Mahdgutübertragung mit blütenpflanzenreichem Mahdgut aus der Umgebung. Bis April

2024 muss dann die Typische Weideinfrastruktur (Zaun, Weidetore und Viehtränke/Brunnen)

stehen. Dann kann die extensive Beweidung beginnen. In den Folgejahren werden noch weitere

streifenweise „Beimpfungen“ mit Regiosaatgut nötig sein, um die Zielvegetation: artenreiches

Weidegrünland zu erreichen.

 

Wir danken allen, die uns bisher bei der Umsetzung dieses schönen Projektes geholfen haben. Das

sind vor allem Markus Nowak vom Amt für Agrarordnung, Alfons Benker als Nachbar und

Projektpartner, Maike Fritz und Yvonne Wünsch von der Bezirksregierung Münster, Kerstin Bartsch

vom Kreis Coesfeld, Siobhan Lofthus und Thomas Zimmermann vom Naturschutzzentrum.

Josef Schäpers


Zusammenfassung des Ablaufs der Grünlandeinrichtung:

Ziel: Artenreiches Weidegrünland mit Kleingewässer

                -> Zielvegetation: Lolio-Cynosuretum

                -> Zielfauna: Förderung Steinkauz, Förderung Laubfrosch

 

Geplanter Bewirtschaftungsbeginn: 2024

 

Geplanter Maßnahmenbeginn: August-September 2023

 

Vorbereitung:

Einvernehmen über Flächen-Entwicklungsziel der Eigentümer herstellen

Entwicklungsziele und Auflagen der anliegenden Ökokonto-Flächen (Grasweg, Streuobstwiese, Grünstreifen) prüfen (von Vertragsnaturschutz ausgeschlossen), sowie Zuständigkeiten

Bis 28.2.2023 Lage der Kleingewässer festlegen und auspflocken

Bis spätestens 1.4.2023 Bewirtschafter festlegen

Bis spätestens 15.5.2023 Eintrag der Flächen ins Flächenverzeichnis durch Bewirtschafter

Bis 30.6.2023 Antrag auf Vertragsnaturschutz auf 3,3 ha jetziger Ackerfläche (Pakete „5100 – Umwandlung von Acker in Grünland“) in Kombi mit „5121 – Ext. Grünlandbewirtschaftung ohne zeitliche Beschränkung“), zusätzlich mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn (Formloser Antrag), sodass die Gräsereinsaat noch 2023 erfolgen kann (bedeutet aber keine Bewilligung des VNS! Die Bewilligung oder Ablehnung kommt erst im Dezember 2023)

 

Maßnahmen:

Juli/August 2023 Anlage Kleingewässer

September 2023 Einsaat Gräser-Regiosaatgutmischung

Bis April 2024 Zaunbau (empfohlen: regionaltypische Eichenspaltpfähle, 3 zügig, unbehandelt, 1,8 m Länge (0,6 m im Boden), ca. 3,5 m Abstand)

Bis Juli/August 2024 aufwuchsgerechte, ext. Rinderbeweidung ab 2024 (gem. VNS-Vorgaben)

August 2024 streifenweise Mahdgutübertragung für Kräuteranreicherung von lokalen Spenderflächen in Koop./Abstimmung mit NZ COE

Folgejahre ggf. weitere Mahdgutübertragungen

Ab 2029: VNS-Paket 5132 oder 5142 – Ext. Weidenutzung (Ext.stufe 2 -> 2-4 Großvieheinheiten/ha)


Gemarkung Billerbeck-Kspl. Flur 13, Flurstück 59 tlw.. 

Ansprechpartner: Jupp Schäpers